Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der SCHILLER Medizintechnik GmbH             

1. Geltungsbereich

Für Lieferungen und Leistungen der SCHILLER Medizintechnik GmbH gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Ihnen nicht widersprochen wird.

2. Vertragsabschluß

2.1 Der Besteller ist an sein Vertragsangebot acht Wochen gebunden. Die Angebote der SCHILLER Medizintechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass SCHILLER diese ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Aufträge bedürfen zur Wirksamkeit der Bestätigung seitens SCHILLER. Diese erfolgt schriftlich oder durch Erbringung der Leistung.

2.2 Sofern Vereinbarungen schriftlich abgefasst oder schriftlich bestätigt werden, sind auch alle von diesen Bedingungen abweichende Nebenabreden schriftlich niederzulegen. Unsere Mitarbeiter sind nicht ermächtigt, Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind.

3. Fristen für Lieferungen und Leistungen

3.1 Liefer- bzw. Leistungsfristen sind schriftlich festzulegen.

3.2 Von der Lieferfrist werden wir frei, wenn der Käufer trotz Mahnung nicht sämtliche von ihm zu liefernden Unterlagen rechtzeitig übergeben und die mit ihm vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen eingehalten hat.

3.3 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist auf Krieg, Mobilmachung, Streik, Aussperrung,  Ausfall von Mitarbeitern ohne Verschulden, Verzug der Vorlieferanten, behördliches Eingreifen, Brand oder ähnliche Umstände zurückzuführen, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, so ist dies nicht von uns zu vertreten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen.

3.4 Wird uns die Vertragserfüllung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, ganz oder zu einem wesentlichen Teil unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei.

3.5 Solange der Käufer mit der Bezahlung früherer Lieferungen oder Leistungen im Rückstand ist, sind wir berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne dass dem Käufer hieraus Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche erwachsen.

3.6 Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug oder sonstige Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfrist erhoben werden können, stehen dem Käufer nur zu, wenn der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

4. Versand und Gefahrenübertragung

4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

4.2 Die Versandart bleibt uns überlassen.

4.3 Wir versichern die Lieferungen auf unsere Rechnung gegen Beschädigung und Verlust in  Höhe des Wertes des zu liefernden Gegenstandes bis zur Übergabe an den Käufer.

4.4 Zur Wahrung unserer Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer müssen Schäden und Verluste durch den Käufer binnen einer Woche nach Anlieferung der Sendung schriftlich an uns gemeldet werden. Der Käufer ist zur unverzüglichen und schriftlichen Meldung verpflichtet. Erfolgt die Meldung nicht rechzeitig, so bestehen Ersatzansprüche des Käufers nicht.

4.5 Die Gefahr der Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges des Liefergegenstandes geht beim Versendungskauf bereits mit der Übergabe an das Transportunternehmen an den Käufer über.

5. Leistungsabnahme

5.1 Der Käufer nimmt die vertragliche Lieferung oder Leistung unverzüglich nach Übergabe durch Unterzeichnung einer Übergabeerklärung ab. Unterzeichnet der Kunde die Übergabeerklärung nicht, so gilt die Leistung bei Einsatz durch den Kunden, spätestens jedoch vier Wochen nach tatsächlicher Übergabe als abgenommen.

5.2 Wenn der Käufer nach einer ihm gesetzten Frist, die Abnahme verweigert oder erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir können dann 25% des Vertragswertes fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder in geringer Höhe entstanden ist. Höherer Schadenersatz – wie etwa bei Individuallösungen – bleibt uns jederzeit vorbehalten.

6. Preise

6.1 Preise verstehen sich stets rein netto zuzüglich der am Tag der Lieferung geltenden Umsatzsteuer. Preise werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.

6.2 Wir liefern nur ab einem Mindestauftragswert, dessen Höhe in der aktuellen Preisliste zu ersehen ist. Bei kleinerem Auftragsvolumen wird ein Zuschlag berechnet.

6.3 Unsere Versandpauschale entnehmen Sie bitte unserer jeweils gültigen Preisliste.

6.4 Erfolgt die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss und haben sich die Preise gegenüber dem Stand des Vertragsabschlusses geändert, so sind wir berechtigt, den  vereinbarten Kaufpreis an die zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Listenpreise anzupassen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 3% des ursprünglich vereinbarten Preises, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb von zwei Wochen seit Kenntnis von der Preiserhöhung durch schriftliche Erklärung uns gegenüber vom Kaufvertrag zurückzutreten.

6.5 Über die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen hinausgehende Arbeiten, wie z.B. Elektroinstallationen, Datentransfers, Supportleistungen oder besondere technische Unterstützungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für zugehörige Fahrt- und etwaige Übernachtungskosten.

6.6 Bei Reparaturleistungen berechnen wir nach jeweils gültiger Preisliste, Arbeitszeiten nach angemessenen Stundensätzen sowie Kilometer und anfallende Fahrtzeiten im Reparaturaußendienst. Im Reparaturinnendienst erheben wir zur Abdeckung unserer Verpackungs-, Versicherungs- und Portoaufwendungen zusätzlich Versandpauschalen nach Aufwand.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wir behalten uns vor, die Lieferung Zug um Zug gegen Zahlung oder gegen Vorkasse durchzuführen.

7.2 Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.

7.3 Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8% pro Jahr, zu berechnen. Nach letzter Fristsetzung behalten wir uns vor, weitere Lieferverpflichtungen nicht zu erfüllen und den Vertragsrücktritt zu erklären. Uns bleibt die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ebenso vorbehalten.

7.4 Bei Aufträgen im Gesamtwert von mehr als € 35.000,-- bleibt es uns vorbehalten eine angemessene Abschlagszahlung vom Käufer zu verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung ist im Kaufvertrag gesondert zu vereinbaren.

7.5 Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Forderungen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Sicherung von Ansprüchen aus anderen Kaufverträgen oder Werkverträgen. Er erstreckt sich auch auf durch Umtausch gelieferte Erzeugnisse.

8.2 Wird der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises vom Käufer weiterveräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die künftige Kaufpreisforderung sicherungshalber an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung bereits heute an. Der Käufer verpflichtet sich, uns von der Einziehung der abgetretenen Kaufpreisforderung unverzüglich zu benachrichtigen und auf unser Verlangen jederzeit den Betrag der abgetretenen und eingezogenen Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer eigenen Forderungen auszuzahlen.

8.3 Solange das Eigentum noch nicht auf dem Käufer übergegangen ist, haftet dieser für Schäden und Verluste an den in seinem Besitz befindlichen Kaufgegenständen. Dasselbe gilt für Schäden und Verluste, die an Waren entstehen, die dem Käufer lediglich zu  Zwecken der Vorführung oder der Probe überlassen worden sind.

9. Bauseitige Vorbereitungen zur Montage und Inbetriebnahme

Sofern von uns Montagearbeiten und Arbeiten zur Inbetriebnahme durchzuführen sind, gilt folgendes:

9.1 Der Käufer sorgt dafür, dass die statischen Bauverhältnisse (Fußböden, Decken, Wände, Halterungen und sonstige Vorrichtungen) den von uns zu liefernden Geräten entsprechen; Mauer-, Fußboden- und Anstreicharbeiten müssen abgeschlossen sein.

9.2 Der Käufer sorgt dafür, dass erforderliche Elektroinstallationen entsprechend den Plänen endgültig angebracht und betriebsbereit sind. Innenwiderstand und Phasenfolge dürfen sich nicht mehr ändern. Die Räume werden für die Montage besenrein, staubfrei, trocken und je nach Jahreszeit beheizbar zur Verfügung gestellt. Sie müssen auch mit Beleuchtung und betriebsbereiten Steckdosen für den Anschluss der Elektrowerkzeuge versehen und abschließbar sein.

9.3 Der Käufer sorgt für benutzbare Transportwege, die außerhalb und innerhalb des Gebäudes einen ungehinderten und gefahrlosen Transport bis zum Aufstellungsort ermöglichen. Der Käufer hat unser Montagepersonal auf die am Montageort geltenden besonderen Sicherheitsvorschriften hinzuweisen.

9.4 Es ist Sache des Käufers, alle bauseitigen Arbeiten von hierfür zugelassenen Unternehmen ausführen zu lassen und für eine den einschlägigen Regeln der Technik entsprechende Ausführung unter gleichzeitiger Beachtung aller jeweils geltenden amtlichen Vorschriften zu sorgen.

9.5 Die für die bauseitige Montagevorbereitung erforderlichen Unterlagen und Zeichnungen werden von uns erstellt, soweit sie unsere Geräte betreffen. Hierzu gehören Installationszeichnungen (Elektro) und Aufstellungspläne. Voraussetzung ist, dass uns rechtzeitig alle erforderlichen Dokumentationen sowie die auf Richtigkeit geprüften Daten der geplanten Betriebsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Aus den von uns erstellten Unterlagen sind die technischen Angaben über die Geräte zu entnehmen. Für die Einhaltung unserer Betriebsbedingungen haftet der Käufer.

9.6 Ist im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart wird folgende Montageleistung erbracht: Aufstellung der Geräte, elektrischer Anschluss ab den bauseitig zu erstellenden Elektroanschlüssen und Justage der Geräte; erstmalige Inbetriebnahme sowie eine einmalige Einweisung. Sofern diese Leistungen außerhalb unserer üblichen Arbeitszeit gewünscht werden oder von uns nicht zu vertretende Verzögerungen entstehen, werden die dadurch verursachten Mehrkosten in Rechnung gestellt.

9.7 Der Käufer hat bei PC-Produkten für eine zeitnahe und externe Datensicherung Sorge zu tragen.

9.8 Alle sonstigen Arbeiten gehören nicht zum Leistungsumfang, z.B. Verlegen von Netzleitungen und Zwischenverkabelungen.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung ist nur mit solchen Forderungen zulässig, die unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf dem Vertragsverhältnis beruht, auf das die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen im konkreten Fall anzuwenden sind.

11. Gewährleistung /  Garantie / Produkthaftung

11.1 Für alle von uns gelieferten Produkte und Zubehörteile leisten wir 24 Monate Gewähr. Für Teile, die dem  Verschleiß unterliegen und für Verbrauchsmaterialien wird keine Gewähr übernommen. Der Käufer ist verpflichtet, durch geeignete Belege nachzuweisen, dass ein Gewährleistungsanspruch gegen uns besteht.

11.2 Stellt der Käufer Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften fest, so hat er uns dies unverzüglich nach Feststellung des Mangels oder des Fehlens der Eigenschaft schriftlich mitzuteilen.

11.3 Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch kostenlose Instandsetzung des gelieferten Gegenstandes oder durch Ersatzlieferung. Das Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Käufer erst, nachdem drei Nachbesserungen fehlgeschlagen sind.

11.4 Für die Lieferung von gebrauchten Gegenständen leisten wir 12 Monate Gewähr.

11.5 Wir leisten keine Gewähr, wenn Eingriffe oder Änderungen an den gelieferten Erzeugnissen vom Käufer oder von uns nicht autorisierten Dritten vorgenommen wurden oder der Mangel infolge ungünstiger Betriebsumstände, durch Verstöße gegen unsere Betriebsvorschriften oder gegen unsere Montagebedingungen, durch natürlichen Verschleiß oder wegen unterlassener Wartung eingetreten sind.

11.6 Über die hier vereinbarte Gewährleistung hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche wegen Schäden, die an nicht von uns gelieferten Erzeugnissen oder gegenüber Dritten entstanden sind.

11.7 Folgende Garantiefristen gelten für veräußerte Ware:
12 Monate auf alle Grundsysteme
12 Monate auf beigestellte Produkte (Grundsysteme von Unterauftragnehmern)
6 Monate auf Zubehörteile / Ersatzteile / Reparaturen
Keine Garantie auf Verschleissartikel

11.8 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir nach dem Produkthaftungsgesetz nicht für durch unsere Geräte hervorgerufene Schäden einzustehen haben, sofern diese durch unsachgemäße Instandsetzung verursacht oder bei einem Teileaustausch nicht unsere Originalteile oder von uns freigegebene Teile verwendet werden.

11.9 SCHILLER übernimmt bei sachgemäßer Instandsetzung keinerlei Haftung für etwaigen Datenverlust (siehe auch 9.7)

11.10 Bei Software Produkten gelten zusätzlich die jeweils gültigen SCHILLER Konzern Software-Lizenzvereinbarungen.

12. Urheberrecht

12.1 An Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Änderungen, die technisch oder  methodisch notwendig sind, behalten wir uns vor. Die dem Käufer bekannt gewordenen Unterlagen und Zeichnungen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

12.2 Soweit dem Käufer Programme und dazugehörige Dokumentationen zur Verfügung gestellt werden, sind diese ausschließlich für den internen Gebrauch durch den Käufer für die von uns gelieferten Produkte bestimmt. Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass diese Programme und Dokumentationen ohne unsere vorherige Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden können. Kopien dürfen lediglich für Archivzwecke als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden. Sofern die Originale von Unterlagen einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen.

13. Gerichtsstand

13.1 Als Gerichtsstand wird München vereinbart, sofern der Käufer Vollkaufmann ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

13.2 Die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Käufer und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Allgemeine Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt den Bestand des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung haben die Parteien eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages möglichst nahe kommt.


SCHILLER Medizintechnik GmbH
Feldkirchen, 4. Juni 2018